Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG und die Menschen darin.

Vorstand

Der Vorstand Ihrer VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden: Herr Hartmut Apel, Herr Thomas Balk und Herr Michael Herbst. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstand der VR-Bankverein Bad Hersfeld-Rotenburg eG
v.l.n.r. Hartmut Apel (Vorstand), Michaela Ulm (Generalbevollmächtigte), Michael Herbst (Vorstand) und Thomas Balk (Vorstand)

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Reinhard Seifert

Reinhard Seifert
Vorsitzender des Aufsichtsrates

Matthias Kaiser

Matthias Kaiser
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Thorsten de Weerd

Thorsten de Weerd

Gerhard Fröhlich

Gerhard Fröhlich

Kerstin Hofmann

Kerstin Hofmann

Klaus Kurz

Klaus Kurz

Christian Möller

Christian Möller

Irke Ursprung

Irke Ursprung

Dieter Schönborn

Dieter Schönborn

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung
Vertreterversammlung