Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit

Setzen Sie jetzt auf Wachstum, Sicherheit und Planbarkeit.

Was ist eine Nachrangige Einlage?
Bei der Nachrangigen Einlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch ohne Kündigung am Ende der Laufzeit. Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital aufgrund der festen Zinszahlungen stets eine positive Entwicklung auf.

Nachrangige Einlage mit fester Laufzeit

  • Zinssatz von 4,00 % p. a. fest
  • Laufzeit von 7 Jahren (keine vorzeitige Verfügbarkeit)
  • Nachrangige Einlage
  • Mindestanlagebetrag von 25.000 Euro
  • Zeichnungsfrist vom 01.10.2024 - 30.11.2024


Ihre Vorteile

  • attraktive Verzinsung
  • fester, garantierter Zins
  • jährlicher Zinsertrag
  • feste Laufzeit
  • automatische Rückzahlung am Ende der Laufzeit ohne Kündigung
  • sicheres Wachstum
  • kein Kurs- und Zinsänderungsrisiko
  • keine Kosten oder Gebühren

Risiken

Bonitätsrisiko
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Diese institutsbezogenen
Sicherungssysteme haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. Alle Institute, die diesem
Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Unabhängig von der Entwicklung des Geld und Kapitalmarktes weist das eingezahlte Kapital durch die feste Verzinsung stets eine positive Entwicklung auf.

Fremdwährungsrisiko
Die Anlage lautet auf Euro, daher besteht kein Fremdwährungsrisiko.

Nachrangigkeitsrisiko
Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Liquidation oder der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.