Freistellungsauftrag

Anlage oder Änderung bei uns oder unseren Verbundpartnern

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Wie ändere ich meinen Freistellungsauftrag?

 

  1. Melden Sie sich über den [Login-Button] oben rechts im Online-Banking an
  2. Wenn Sie rechts oben auf Ihren Namen klicken, öffnet sich ein Menü. Dort Wählen Sie bitte "Steuern".
  3. Über die Kachel "Freistellungsauftrag" gelangen Sie zu den bei unseren Verbundpartnern und uns erteilten Freistellungsaufträgen bzw. haben hier die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag anzulegen.

Über [Anlegen] kann ein neuer Freistellungsauftrag angelegt werden.

Mit [Bearbeiten] passen Sie einen aktuellen Freistellungsauftrag an (sofort gültig).