Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten / eingetragenen Lebenspartnern) steuerfrei. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Freistellungsauftrag
Anlage oder Änderung bei uns oder unseren Verbundpartnern
Wie ändere ich meinen Freistellungsauftrag?
- Melden Sie sich über den [Login-Button] oben rechts im Online-Banking an
- Wenn Sie rechts oben auf Ihren Namen klicken, öffnet sich ein Menü. Dort Wählen Sie bitte "Steuern".
- Über die Kachel "Freistellungsauftrag" gelangen Sie zu den bei unseren Verbundpartnern und uns erteilten Freistellungsaufträgen bzw. haben hier die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag anzulegen.
Über [Anlegen] kann ein neuer Freistellungsauftrag angelegt werden.
Mit [Bearbeiten] passen Sie einen aktuellen Freistellungsauftrag an (sofort gültig).